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Expertenforum: Schulmedizin


Datum:
11.04.2011
Name:
melanie
Fragestellung: 
Hat Schimmel in der Wohnung meine Tochter krank gemacht?
Erklärung:

Hallo, Herr Dr. Rodens.

wir haben einen schweren Schimmelbefall in unserer Wohnung. Meine Tochter (elf Monate) hat regelmäßig Schnupfen und ringt nach Luft. Wir können nachweisen, dass der Vermieter Schuld ist.

Aber: An wen muss ich mich wenden, um eine schriftliche Bestätigung zu bekommen? Und wo kann ich testen lassen, ob sämtliche Beschwerden meiner Tochter von dem Schimmel herrühren?

Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.

Viele Grüße

Melanie

Antwort:

Hallo Melanie,

ein schwerer Schimmelbefall in der Wohnung hat fast immer die gleichen Ursachen: zu feuchte Innenräume und/oder zu wenig Lüftung.

Es ist auch bekannt, dass ein kleiner Teil der späteren Fälle von Asthma im Kindesalter durch feuchte Wohnräume (mit oder ohne Schimmelbefall) mitverschuldet wird.

Allergien im Säuglingsalter, klassisch gegen Kuhmilch oder Hühnereiweiß, werden weniger über die Atemluft und Atemwege als über die Ernährung und den Magen-Darm-Trakt ausgelöst. Im Kleinkindalter werden die Allergien durch eine Luftübertragung, wie in der Regel bei den Schimmelpilzsporen, dann häufiger.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Tochter gegen Schimmelpilze sensibilisiert  bzw. allergisiert ist, kann das über einen Bluttest (RAST) untersucht werden.

Es ist sicher nicht möglich, mit einem positiven Befund nachzuweisen, dass sämtliche Beschwerden Ihrer Tochter vom Schimmel herrühren. Aber mit einem solchen Nachweis wird eine Mitverursachung der Atemwegsbeschwerden wahrscheinlich.

Unabhängig davon ist es erforderlich, dass die Atembeschwerden des Kindes richtig behandelt werden. Dafür wenden Sie sich am besten an Ihren Kinder- und Jugendarzt.

Eine Sanierung der Wohnung mit dem Ziel der Beseitigung des Schimmelbefalls ist die wichtigste Maßnahme.

Dabei stehen sowohl Vermieter als auch Mieter in der Pflicht. Aufgabe des Gebäudeeigentümers ist es, ein gesundes, von Feuchtigkeit und Schimmel freies Arbeits- bzw. Wohnumfeld bereitzustellen, indem er für ausreichende Isolierung sorgt. Auf der anderen Seite muss der Gebäudenutzer durch angemessene Nutzung von Wasser, Heizung und Lüftung eine übermäßige Feuchtigkeit und damit das Risiko der Schimmelbildung vermeiden.

Wenn es hier rechtliche Konflikte geben sollte, können Sie sich z. B. an den Mieterbund wenden.

Nochmals: Das Wichtigste bei der Schimmelpilzsanierung ist die Kontrolle der Luftfeuchtigkeit und das regelmäßige Lüften.

Ihrer Tochter wünsche ich eine gute Genesung.

Ihr

Dr. Klaus Rodens

 

 

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