Geschützte und irreführende Begriffe
Folgende Begriffe sind durch die EG-Öko-Verordnung geschützt:
- "Bio- / Öko-"
- "biologisch / ökologisch"
- "kontrolliert ökologisch / biologisch"
- "biologischer / ökologischer Landbau"
- "biologisch-dynamisch"
- "biologisch-organisch"
Diese geschützten Begriffe dürfen für die Bezeichnung eines Produkts nur dann benutzt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen.
Somit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei diesen Bezeichnungen darauf verlassen, dass die Produkte mindestens dem Standard der EG-Öko-Verordnung entsprechen.
Irreführende Bezeichnungen
- "aus kontrolliertem Anbau"
- "von staatlich anerkannten Bauernhöfen"
- "unter unabhängiger Kontrolle"
- "ungespritzt"
- "ohne Spritzmittel"
- "aus integrierter Landwirtschaft"
- "aus Vertragsanbau"
- "aus alternativer Haltung"
- "aus umweltschonendem Anbau"
Durch diese Formulierungen entsteht der Eindruck, es handele sich bei diesen Artikeln ebenfalls um Bio-Lebensmittel. All diese Bezeichnungen besagen aber nicht, dass es sich um Bio-Produkte handelt.
Werden die Begriffe "naturrein" oder "natürlich" verwendet, bedeutet dies, dass die Lebensmittel weder Zusatzstoffe noch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln enthalten und dass sie nicht bestrahlt wurden. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass sie biologisch angebaut wurden.
Quelle: www.biosiegel.de







