Ab April 2008 dürfen Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02
europaweit nicht mehr verwendet werden. Diese Modelle sind zum Teil
über dreizehn Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen
Sicherheitsstandards. Wird das Verbot nicht beachtet, droht ein Bußgeld
von 30 Euro. Der ADAC rät, vor allem zum Schutz der Kinder den eigenen
Sitz zu überprüfen.
Im Umlauf befinden sich oft noch alte Sitzerhöher ohne Rückenstütze für
Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren. Diese und andere in die
Jahre gekommene Sitze, wie zum Beispiel Babyschalen, müssen entsorgt
und durch neuere Modelle ersetzt werden. Es dürfen ausschließlich
Kindersitze verwendet werden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der
gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 aufweisen. Zu erkennen ist die
Gültigkeit an der mehrstelligen Prüfnummer, die unterhalb des
Buchstabens „E“ steht (dieser ist schwarz umkreist): Beginnt die Nummer
mit 03… oder 04…, erfüllt der Kindersitz die aktuellen Standards und
darf weiterverwendet werden, ansonsten nicht mehr. Das Prüfsiegel
befindet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist
es auch auf den Sitzbezug genäht.
Quelle: ADAC