Ruhepause für werdende Mütter
Der Mutterschutz
Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz – den Mutterschutz. Er gilt für jede Frau ab dem Zeitpunkt an dem die Schwangerschaft festgestellt wird.
Das Mutterschutzgesetz schützt die Schwangere und die Mutter grundsätzlich vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens.
Zeitraum
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und bis acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt des Kindes befindet sich die Frau im Mutterschutz. Bei medizinischen Frühgeburten wird die Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum verlängert, um den sich die Mutterschutzfrist vor der Geburt verkürzt hat.
Bei Müttern von Kindern mit einem Geburtsgewicht unter 2500 g und Mehrlingsgeburten wird die Frist auf 12 Wochen nach der Entbindung verlängert.
Mutterschutz bedeutet, dass die Frau von der Arbeit freigestellt ist. Vor der Geburt kann die Schwangere jedoch auf eigenen Wunsch hin arbeiten. In der Schutzfrist nach der Geburt gilt hingegen ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Spezieller Schutz
Ein Ziel ist es, die Gesundheit der (werdenden) Mutter und des Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Das Gesetz regelt, welche speziellen Arbeitsbedingungen für die werdende Mutter zu gelten haben. So darf die Schwangere keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten, bzw. gesundheitsgefährdeten Einwirkungen ausgesetzt sein. Ab nun sind Nacht-. Sonntags-, Feiertags-, Akkordarbeit und Überstunden tabu.
Stellt der Arzt fest, dass die Gesundheit der Mutter oder des Kindes durch die Beschäftigung gefährdet ist, darf die werdende Mutter nicht weiter beschäftigt werden.
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