Rötelschutzimpfung
Rötelschutzimpfung
Laut Impfkalender der STIKO (der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut) sollten Kinder zweimal gegen Röteln geimpft werden. Mit 12 – 15 Monaten und mit sechs Jahren.
Zudem werden Mädchen zwischen dem elften und 15. Lebensjahr noch einmal nachgeimpft, um bei einer späteren Schwangerschaft ausreichend geschützt zu sein.
Bei Frauen mit Kinderwunsch kann der Arzt anhand des Blutes prüfen, ob genügend Antikörper vorhanden sind und die Ansteckung bei Kontakt mit erkrankten Personen somit verhindert würde.
Sind nicht genügend Antikörper im Blut, sollte die Frau geimpft werden. Jedoch nur, wenn mit Sicherheit keine Schwangerschaft besteht und dies durch eine sichere Verhütung auch in den nächsten drei Monaten gewährleistet ist.








